Wie ist es mit Raumluftreinigern mit Pollenfilter, dürfen Angestellte einen solchen im Büro aufstellen und betreiben?
Das geht nur mit Erlaubnis des Arbeitgebers. Er hat ja auch eine Verantwortung gegenüber allen anderen Arbeitnehmern. Es dürfen nur Geräte verwendet werden, die für den Betrieb in gewerblichen Räumen geeignet sind und überprüft wurden. Mit Erlaubnis des Arbeitgebers ist das möglich. Ich rate dringend davon ab, ein solches Gerät eigenmächtig und ohne Erlaubnis des Arbeitgebers aufzustellen.
Ein Pollenschutzflies am Fenster könnte den Pollenflug abhalten …
Der Arbeitgeber ist dazu nicht verpflichtet, freiwillig kann er es aber machen. Anders ist es, wenn es im Büro eine Klimaanlage gibt.
Sie meinen, bei einer Klimaanlage besteht ein Anspruch auf Einbau eines Pollenschutzfilters?
Ja, denn die Klimaanlage fällt in die Sphäre des Arbeitgebers und die Fürsorgepflicht verpflichtet ihn, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Dazu gehört, die Klimaanlage mit besseren und geeigneten Filtern auszustatten. Die Klimaanlage mit großem Aufwand umbauen oder neu bauen muss er aber nicht, soweit reicht die Fürsorgepflicht dann wieder nicht.