Zöliakie: Entlastungen bei strapazierter Geldbörse

Korb mit Brot
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Glutenfreie Produkte sind oft teurer, als herkömmliche Lebensmittel – ein Leben mit Zöliakie strapaziert die Geldbörse. Um diese zusätzliche Belastung zumindest teilweise abzufangen, bekommen Zöliakie-Patienten in Österreich finanzielle Unterstützung vom Staat.

Menschen mit Zöliakie haben in Österreich derzeit zwei Möglichkeiten, jene Mehrkosten abzufangen, die aufgrund ihrer Erkrankung entstehen: Das Geltendmachen eines Steuerfreibetrages sowie den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe für erkrankte Kinder. Als Voraussetzung für beides muss zunächst der Grad der Behinderung, der sich aus der Zöliakie-Erkrankung ergibt, festgestellt und nachgewiesen werden.

Dies geschieht im Zuge der Ausstellung eines Behindertenpasses, den man beim Sozialministeriumservice beantragen kann. Nach der Antragsstellung legt ein sachverständiger Amtsarzt im Rahmen einer Untersuchung den Behindertengrad fest. Erwachsenen Menschen mit Zöliakie wird im Normalfall ein Behindertengrad von zehn bis zwanzig Prozent zugesprochen – allerdings sind unter Berücksichtigung von individuellen Faktoren auch weit höhere Einschätzungen möglich. Kindern unter 18 Jahren werden in den meisten Fällen 50 Prozent Behindertengrad zugesprochen.

Steuer-Begünstigung

Wenn Ihr Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt, können Sie im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung einen pauschalen Steuerfreibetrag in Höhe von 70 Euro pro Monat (840 Euro im Jahr) geltend machen. Liegt der Grad der Behinderung unter dieser 25-Prozent-Grenze, wird ein Selbstbehalt abgezogen. „Dieser liegt immer bei zehn Prozent des Einkommens“, erklärt Steuerberaterin Sabina Fitz-Becha. Alternativ können bei der Steuererklärung auch die tatsächlichen Kosten für Ihre „Krankendiätverpflegung“ geltend gemacht werden. Fitz-Becha: „Das macht Sinn für alle, die aufgrund ihrer Zöliakie-Erkrankung mehr als 840 Euro pro Jahr ausgeben.“ Daher gilt es, alle Rechnungen zu sammeln und auch innerhalb eines Jahres zu bezahlen. Der Steuerfreibetrag kann auch für Ehepartner und Kinder geltend gemacht werden.

Zuschuss für Familien

Die erhöhte Familienbeihilfe steht all jenen zu, deren Kind einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent hat. Trifft dies auf Ihr an Zöliakie erkranktes Kind zu, können Sie also beim Finanzamt die erhöhte Familienbeihilfe beantragen. Sie beträgt 155,90 Euro monatlich und wird zusätzlich zur regulären Familienbeihilfe ausbezahlt – und zwar so lange, wie auch die normale Familienbeihilfe bezogen wird. Die erhöhte Familienbeihilfe wird auch bis zu fünf Jahre rückwirkend zuerkannt.