Nickel zählt zu den am häufigsten vorkommenden Allergieauslösern. Durch eine EU Verordnung, die stark nickelfreisetzender Legierungen in Schmuck verbietet, geht die Anzahl von neuen Fällen jedoch zurück.
Wer unter einer Nickelallergie leidet, der hat es nicht leicht. Das Metall begegnet einem überall in Alltagsgegenständen. Am Häufigsten wird eine Nickelallergie durch Modeschmuck und Piercings ausgelöst. Außerdem kommt Nickel in Ein- und Zwei-Euro-Münzen, in Brillen, Uhren, Gürteln, im Handy und metallischen Komponenten von Kleidung wie Knöpfen, Ösen und Reißverschlüssen vor.
Bei einer Nickelallergie identifiziert das Immunsystem das eigentlich harmlose Metall fälschlicherweise als Stoff, den es zu bekämpfen gilt und reagiert darauf mit einer Entzündung. Diese Überreaktion kann sich, wie jede Kontaktallergie, plötzlich entwickeln. Die Anzahl der Fälle entwickelt sich jedoch rückläufig, Grund dafür ist eine 2001 verhängte EU-Verordnung, nach der Gebrauchsgegenstände, die für einen direkten oder länger anhaltenden Hautkontakt bestimmt sind, eine wöchentliche Abgabe von 0,5 μg Nickel pro cm2 nicht überschreiten dürfen. Piercingschmuck unterliegt der strengen zulässigen Nickelfreisetzungsrate von 0,2 μg pro cm2 und Woche. Außerdem ist Nickel auf den Produktverpackungen deklarierungspflichtig. Eine bereits bestehende Nickelallergie kann nicht geheilt werden, sie bleibt lebenslang bestehen. Die allergischen Hautreaktionen bilden sich erst zurück, wenn der Kontakt mit dem Nickel unterbrochen wird. Betroffene sollten daher den Kontakt mit dem Allergen konsequent vermeiden.